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1335 - 1342.

Ausgabenberechnung des päpstl. Nuntius Galhard de Carceribus, die er im Interesse des päpstl. Stuhles während seiner Sendung nach Polen gemacht hat: u. a. einem Läufer 10 Skot für das Tragen der Exkommunikations- und Interdiktsbriefe an die Archipresbyterate (sedes), die gegen die Zahlung des Peterspfennigs rebellisch waren, nämlich nach Ratibor, Teschen, Sohrau (Zarensem sedem), Gleiwitz u. Kosel; ferner dem Nik. 10 Gr. für das Tragen von Zitationsbriefen gegen Nik. v. Banz u. Heinr. v. Drogus u. von Ermahnungsschreiben gegen alle, die Mag. Peter v. Alvernia i. s. Registern hinsichtlich des sechsjährigen Zehnten i. Stadt u. Diözese Breslau als rückständig bezeichnet hat; ferner nach Thorn einem Läufer mit Briefen gegen den Herzog v. Brieg [Boleslaw III. v. Liegnitz-Brieg, vgl. Grotefend, Stammt, d. schles. Fürsten I, 45] u. andere Ungehorsame für s. Ausgaben u. Mühe 15 1/2 Skot; weiter gab er, als der Archidiakon v. Oppeln ihm die bei dem Bresl. Bischofe u. dem Oppelner Kapitel niedergelegten Gelder brachte, für die von diesem u. seinem Gefolge (familia) i. d. Stadt Krakau gemachten Ausgaben 3 Vierdung; ferner gab er 1 Mk. großer Gr. dem Jesko Coyn dafür, daß er ihn, als er selbst im Auftrage des Papstes nach Ungarn reisen wollte [Im J. 1338, vgl. Pta¶nik a. a. O. S. 340], an den Bresl. Bischof, an den Posener Bischof, an den Abt v. St. Marien (Sandstift) i. Bresl., an den Glogauer Dechanten, an den Glog. Kustos u. an den Oppelner Archidiakon zur Einziehung ihrer rückständigen Gelder und mit Rechtsurteilen gegen sie sandte; weiter gab er dem öffentlichen Notar Nik. v. Masowien, den er mit Exkommunikations- u. Interdiktsbriefen gegen die Bresl. Bürger u. die andern säumigen Zahler des Peterspfennigs innerhalb der Bresl. Diöz. an den Bresl. Bischof geschickt hatte, für seine Mühen u. Ausgaben 5 Vierdung; ebenso gab er den Läufern, die eine Mahnung gegen alle in der Bresl. Diözese befindlichen Herzöge getragen haben, in deren Machtbereich der Peterspfennig nicht nach der darüber zwischen dem König v. Böhmen u. ihm (Galhard de Carceribus) getroffenen Vereinbarung [Vgl. dazu Maydorn, Der Peterspfennig i. Schlesien usw. i. d. Zeitschr. f. Gesch. Schl. XVII (1883), S. 55/56] gezahlt wird, für ihre Bemühungen u. Ausgaben 6 Vierdung. Als er darauf abermals nach Breslau mit den Gesandten des Markgrafen (sc. Karl von Mähren) gekommen war, um wiederum diese Herzöge u. die Bresl. Bürger anzuhalten, daß sie gemäß dazwischen dem Könige (v. Böhmen) und ihm getroffenen und durch den Papst bestätigten Vereinbarung zahlten, gab er den Läufern, die die genannten Herzöge zitieren u. ermahnen gingen, für ihre Mühen u. Ausgaben 5 Vierdung. Die Namen dieser Herzöge, die im Ungehorsam beharrten, so daß er sie exkommunizieren u. ihre Länder mit dem kirchlichen Interdikt belegen mußte, sind Bolko v. Falkenberg, Konrad v. Oels, Wenzel u. Ludwig v. Liegnitz, Heinr. v. Jauer, Joh. v. Steinau, Nik. v. Ratibor, Nik. v. Münsterberg, Kazimir von Kosel, Heinrich v. Sagan u. Bolko v. Schweidnitz, außerdem noch die Städte Breslau u. Glogau, die unmittelbar dem Könige v. Böhmen unterworfen sind und in nichts den apostolischen Briefen, noch dem Könige, noch (den Befehlen) seines Sohnes des Markgrafen (Karl von Mähren) gehorchen wollten [Es folgt dann noch die Bemerkung, daß er über die Diözesen Kammin und Lebus, weil sie als Anhänger des verruchten Bayern (K. Ludwig) den Peterspfennig nicht zahlen wollten, das Interdikt, allerdings vergeblich, verhängt habe].

A. d. Vatik. Registern abgedr. bei Pta¶nik, Acta Cam. Apost. (Mon. Pol. Vatic.) I (1913), S. 406 ff.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 29, 1923; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1334 - 1337. Herausgegeben von K. Wutke.